Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten
Buchen Sie in einem Reisebüro oder privat eine Reise, dann geschieht dies zu den dort geltenden Reisebedingungen, und es entsteht somit ein Vertragsverhältnis. Solche Verträge sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Wenn Sie nun mit dem Vermieter eines Hotels, einer Pension oder einer Ferienwohnung übereinkommen, dass dieser Ihnen für die Dauer Ihres Urlaubs zu einem vereinbarten Preis ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bucht, dann ist dies ein Vertrag, der vom Vermieter und vom Gast einzuhalten ist.
Der Mietvertrag
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsbuchung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber/Vermieter einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Dabei gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Deshalb empfehlen wir vor Abschluss des Vertrages:
Treffen Sie bitte klare Vereinbarungen und halten Sie diese schriftlich fest. Auch Telefongespräche sollten anschließend schriftlich bestätigt werden.
Wichtige Inhalte des Mietvertrages sind z. B.:
1. Lage: Ortsteil
2. Ausstattung des Hauses: Liegewiese, Aufenthaltsraum, Kinderspielplatz.
3. Ausstattung der Unterkunft: Dusche und WC im Zimmer, getrennte Betten, abgeschlossene Wohneinheit, ruhige Lage.
4. Aufenthaltszeit: von (Datum) bis (Datum), Anreisezeit: (Uhrzeit), Abreisezeit: (Uhrzeit).
5. Preisvereinbarungen: Preis pro Person, pro Wohneinheit, Benutzung der Waschmaschine, Strom, Heizung (Nennung aller Nebenkosten) usw.
6. Bezeichnungen wie „Ferienwohnung für 4 Personen“ sind ohne weitere Angaben wenig aussagefähig. Die im Urlaubsplaner (Gastgeberverzeichnis) aufgeführten Unterkunftspreise verstehen sich inkl. Endreinigung und beinhalten keine Kurabgabe.
Stornierungen
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung
erhoben.
Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt
der Schadensersatz bei
1. Ferienhäusern/Ferienwohnungen 90 %
2. Übernachtung/Frühstück 80 %
3. Übernachtung/Halbpension 70 %
4. Übernachtung/Vollpension 60 %
des vertraglich vereinbarten Preises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Vordrucke in der Touristinformation erhältlich.
Die Touristinformation Tönning ist Ihnen gerne bei der Vermittlung einer Reiseversicherung behilflich.
Tel. 04861-614-20, E-Mail: info(at)toenning.de







