Liebe Badegäste,
die Badegewässer in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, sind im Sommer ein großer Anziehungspunkt für Groß und Klein. 154 Badestellen an Nord- und Ostsee und 256 Badestellen an den Ufern von Seen und Flüssen im Binnenland sind beliebte Ausflugs- und Urlaubsziele und laden zum Baden in freier Natur ein.
Damit Sie den Badespaß ungetrübt genießen können, überwachen die Gesundheitsbehörden während der Badesaison vom 1. Juni bis zum 15. September regelmäßig alle in dieser Karte aufgeführten Badestellen. Die Gesamtbewertung der Messergebnisse des Jahres 2006, auf der die Bewertung in dieser Karte beruht, zeigt wie in den Vorjahren auch, eine gute bis sehr gute Qualität der schleswig-holsteinischen Badegewässer.
Die aktuellen Messergebnisse und Informationen zu den Badestellen und zur Überwachung werden im Internet veröffentlicht unter: www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de
Auch Sie können einen Beitrag dazu leisten, die gute Badegewässerqualität zu erhalten, in dem Sie Abfälle nicht liegen lassen, die sanitären Einrichtungen benutzen und Haustiere bitte nur zu den eigens dafür gekennzeichneten Strandabschnitten mitnehmen.
Überwachung der Badegewässerqualität
Damit man baden kann, werden in Schleswig-Holstein die Badestellen intensiv und besonders konsequent überwacht. Die Überwachung der Badegewässer beruht auf Säulen: Der Überwachung der örtlichen Einflussfaktoren und den regelmäßigen Wasseranalysen. Bereits vor Beginn der Badesaison wird von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine eingehende Ortsbesichtigung durchgeführt, um eventuelle Faktoren, die die Badegewässerqualität negativ beeinflussen könnten, rechtzeitig auszuschließen. Während der Badesaison ( Juni bis September ) werden grundsätzlich 14-tägig Wasserproben entnommen und analysiert.
Die Sicherheit seiner Badegäste ist den Überwachungsbehörden in Schleswig-Holstein ein großes Anliegen. Wird nur bei einem der durch die EG-Richtlinien vorgeschriebenen mikrobiologischen Faktoren eine Grenzüberschreitung festgestellt und durch eine zweite unmittelbar danach gezogene Probe bestätigt, wird aus Vorsorgegründen ein befristetes Badeverbot ausgesprochen. Dieses gilt so lange, bis die folgenden Messwerte mindestens an drei aufeinander folgenden Tagen wieder in Ordnung sind. Zudem kann ein Badeverbot bereits ausgesprochen werden, wenn sich für die Gesundheitsbehörden allein aufgrund örtlicher Auffälligkeiten eine Gesundheitsgefährdung ergibt.






