Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Teaser

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     

Fachlich freigegeben am

19.09.2024

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten.

Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan