Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Tönning
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet einzustellen.
Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitszustellen. Gemäß § 6 a Baugesetzbuch (BauGB) sollen eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitsgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungspläne.
Aktuell befinden sich die folgenden B-Pläne im Verfahren:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 45 „Wohnbaugebiet an der Lehnsmann-Siercks-Straße"
für das Gebiet nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße (K 3) einschließlich eines Straßenabschnitts der K 3 im Bereich des Plangebiets, östlich abgesetzt zur Bebauung Sandhof Nrn. 1 und 2, südlich der offenen Landschaft und westlich der Bebauung Lehnsmann-Siercks-Straße Nrn. 48 und 50 und der Bebauung Wogemannenweg Nr. 9 sowie der Straße Wogemannenweg
Verfahrensstand:
- Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Willen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachungen) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu geben. Konkrete Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die Stadtvertretung hat im Rahmen der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse auch bestimmt, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen soll.
- Der Termin für diese Informationsveranstaltung steht bereits fest. Mit einer gesonderten Bekanntmachung wird noch auf den Termin: Dienstag, 02.05.2023, 18:00 Uhr, in der Stadthalle in Tönning, Badalle 14, Tönning, hingewiesen. An dieser öffentlichen Veranstaltung werden Vertreter/innen der Semmelhaack-Stiftung, die den Plangeltungsbereich wohnbaulich entwickeln möchten, sowie des beauftragten Planungsbüros teilnehmen.
- Die angekündigte Informationsveranstaltung ist jetzt öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung finden Sie nebenstehend.
Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West)
Verfahrensstand:
- Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (Erweiterung Gewerbegebiet West) wurde am 06.10.2022 durch die Stadtvertretung gefasst. Das formelle Beteiligungsverfahren findet in der Zeit vom 01.11. bis 01.12.2022 statt. Die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen können Sie nebenstehend einsehen.
Dateien zum Herunterladen:
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 MB
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26180 KB
Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Erweiterung Gewerbegebiet West"4 MB
Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 26638 KB
Umweltbezogene Informationen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2641 KB
Umweltbezogene Stellungnahmen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 26333 KB
Bebauungsplan Nr. 37 (Ferienhaussiedlung Kating)
Verfahrensstand:
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 – Ferienhaussiedlung Kating
- Nach dem abschließenden Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung und dem Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“ (Stadtvertretung am 19.12.2022) ist das planungsrechtliche Verfahren annähernd abgeschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit Bescheid vom 28.03.2023 genehmigt. Der B-Plan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“ kann in den nächsten Tagen bekanntgemacht werden.
Folgende Unterlagen (siehe Dateiliste) sind im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.
Nach dem Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 37 und der Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nunmehr auch der Beschluss zum B-Plan Nr. 37 bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung tritt die Rechtskraft des B-Plans ein. Folgende Unterlagen sind neben der Bekanntmachung im Internet zu veröffentlichen:
- Satzung des B-Plans Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“
- Begründung zum B-Plan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“
- Zusammenfassende Erklärung zum B-Plan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“
Die Dateien finden Sie nebenstehend.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Kay Wengoborski unter der Telefonnummer 04861 614-34 oder per E-Mail an wengoborski[at]toenning.de gern zur Verfügung.
Dateien zum Herunterladen:
Projektbeschreibung Ferienhaus-Siedlung am Katinger Watt50 KB
Amtliche Bekanntmachung: Wiederholte öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tönning 1 MB
Entwurf 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tönning, Ortsteil Kating1 MB
Begründung zur 22. Flächennutzungsplanänderung1 MB
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 373 MB
Haus Krabbe459 KB
Haus Seehund455 KB
Haus Seelöwe452 KB
Haus Seestern454 KB
Haus Wald611 KB
Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan/ vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“6 MB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Bekanntmachung der erneuten Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Bebauungsplan Nr. 37, umweltbezogene Informationen44 KB
Umweltbezogene Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 374 MB
Bebauungsplan Nr. 39 (Katinger Landstraße)
Verfahrensstand:
Die Stadtvertretung der Stadt Tönning hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Tönning „Katinger Landstraße“ für das Gebiet südlich der Katinger Landstraße, westlich des Nydamweges und der Wikingerstraße, nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße und der Rathmann-Tetens-Straße sowie östlich des Störtebekerweges, umfassend die Flurstücke 322 und 323 der Flur 5 in der Gemarkung Tönning mit dem Planungsziel „Schaffung von Wohnraum“ aufzustellen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 13. bis 29.04.2022 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning, unterrichten. Die unterrichtungsrelevanten Unterlagen können auf Anforderung auch per Mail als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb der vorgenannten Frist besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Der Satzungsvorentwurf und die Begründung zur Bauleitplanung finden Sie nebenstehend.
Dateien zum Herunterladen:
Flächennutzungspläne der Stadt Tönning:
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Tönning stehen im Digital Atlas Nord zur Verfügung. Zur Ansicht aller Pläne klicken Sie bitte auf den Link zum Digital Atlas Nord und anschließend in das gewünschte Gebiet mit dem entsprechenden Plan. In dem jetzt geöffneten Fenster können Sie alle Pläne und Dokumente anklicken und einsehen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Manuela Hellinger, Am Markt 1, 25832 Tönning
Tel.: 04861 614-29, Fax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Lärmaktionsplan:
Lärmaktionsplan der Stadt Tönning
Auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie), die in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet wurde, ist eine Lärmaktionsplanung für die Stadt Tönning erarbeitet worden.
Die Zielsetzung von Lärmaktionsplänen stellt die Optimierung des Lärmschutzes dar. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der -vorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Außerdem tragen sie zur Wohnqualität bei und damit zum Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten.
Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der besseren verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität.
Der aktuelle Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 17.02.2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Tönning beschlossen und steht hier zum Download.