Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Tönning
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet einzustellen.
Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitszustellen. Gemäß § 6 a Baugesetzbuch (BauGB) sollen eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitsgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungspläne.
Aktuell befinden sich die folgenden B-Pläne im Verfahren:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 45 „Wohnbaugebiet an der Lehnsmann-Siercks-Straße"
für das Gebiet nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße (K 3) einschließlich eines Straßenabschnitts der K 3 im Bereich des Plangebiets, östlich abgesetzt zur Bebauung Sandhof Nrn. 1 und 2, südlich der offenen Landschaft und westlich der Bebauung Lehnsmann-Siercks-Straße Nrn. 48 und 50 und der Bebauung Wogemannenweg Nr. 9 sowie der Straße Wogemannenweg
Verfahrensstand:
- Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Willen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachungen) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu geben. Konkrete Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die Stadtvertretung hat im Rahmen der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse auch bestimmt, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen soll.
- Der Termin für diese Informationsveranstaltung steht bereits fest. Mit einer gesonderten Bekanntmachung wird noch auf den Termin: Dienstag, 02.05.2023, 18:00 Uhr, in der Stadthalle in Tönning, Badalle 14, Tönning, hingewiesen. An dieser öffentlichen Veranstaltung werden Vertreter/innen der Semmelhaack-Stiftung, die den Plangeltungsbereich wohnbaulich entwickeln möchten, sowie des beauftragten Planungsbüros teilnehmen.
- Die angekündigte Informationsveranstaltung ist jetzt öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung finden Sie nebenstehend.
Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West)
Verfahrensstand:
veröffentlicht am 28.08.2024 um 08:40 Uhr
Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West)
Die Stadtvertretersitzung hat in Ihrer Sitzung vom 19.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Erweiterung Gewerbegebiet West“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Nebenstehend können Sie den Inhalt der Bekanntmachung, die Satzung, die Begründung nebst Umweltbericht in der Satzungsfassung und die zusammenfassende Erklärung einsehen.
Mit bewirkter Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West) in Kraft. Zu den Details wird auf den Bekanntmachungstext verwiesen.
Für Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Telefonnummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.
Dateien zum Herunterladen:
veröffentlicht am 28.08.2024
- Bekanntmachung des Beschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Erweiterung Gewerbegebiet West"533 KB
- Satzung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 26 - Stadt Tönning4 MB
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 265 MB
- Zusammenfassende Erklärung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26544 KB
Bebauungsplan Nr. 37 (Ferienhaussiedlung Kating)
Verfahrensstand:
geändert am 02.11.2023
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 – Ferienhaussiedlung Kating
Der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung wurde in der Stadtvertretung am 19.12.2022 gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit Bescheid vom 28.03.2023 genehmigt. Nebenstehende Unterlagen (siehe Dateiliste) waren im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan Nr. 37 wurde im Rahmen des sogenannten „ergänzenden Verfahrens“ vom 20. Juli bis 22. August 2023 erneut ausgelegt und in der ausgelegten Fassung ohne weitere Änderungen am 18.09.2023 durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Inhalte der Bekanntmachung, des Satzungsbeschlusses und des in dieser Fassung beschlossenen Bebauungsplans inklusive Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und zusammenfassender Erklärung finden Sie nebenstehend. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist am 10.11.2023 bewirkt. Mit Bewirkung der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rückwirkend zum 11.04.2023 in Kraft gesetzt. Zu den Details wird auf den Bekanntmachungstext verwiesen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Monika Brenk unter der Telefonnummer 04861 614-34 oder per E-Mail an brenk[at]toenning.de gern zur Verfügung.
- Amtliche Bekanntmachung - Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 371 MB
- Bebauungsplan Nr. 371 MB
- Begründung des Bebauungsplans Nr. 372 MB
- Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 371 MB
- Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Nr. 37 – Träger öffentlicher Belange3 MB
- Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Nr. 37 – Öffentlichkeit10 MB
- Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vom 18.09.20234 MBonline gestellt am 02.11.2023
- Amtliche Bekanntmachung – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37143 KBonline gestellt am 02.11.2023
- Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch7 MBonline gestellt am 02.11.2023
Bebauungsplan Nr. 39 (Katinger Landstraße)
Verfahrensstand:
veröffentlicht am 11.03.2024
Die Stadtvertretersitzung hat in ihrer Sitzung vom 01.02.2024 den Bebauungsplan Nr. 39 „Katinger Landstraße“ der Stadt Tönning für das Gebiet südlich der Katinger Landstraße und westlich des Nydamweges und der Wikingerstraße, nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße und der Rathman-Tetens-Straße sowie östlich des Störtebekerweges, umfassend das Flurstück 323, 393 und 396-404 und teilweise die Flurstücke 324 und 49/28 der Flur 5 der Gemarkung Tönning, Stadt Tönning, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A und Teil B), als Satzung beschlossen.
Nebenstehend können Sie den Inhalt der Bekanntmachung, die Satzung, die Begründung nebst Umweltbericht in der Satzungsfassung und die zusammenfassende Erklärung einsehen.
Mit bewirkter Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 39 rückwirkend zum 20.07.2023 in Kraft gesetzt. Zu den Details wird auf den Bekanntmachungstext verwiesen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Telefonnummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.
Dateien zum Ansehen oder Herunterladen bitte anklicken
veröffentlicht am 11.03.2024
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Tönning - Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 39143 KBonline gestellt am 19.02.2024
- Bebauungsplan Nr. 39 „Katinger Landstraße“ – Satzung2 MBonline gestellt am 11.03.2024
- Bebauungsplan Nr. 39 „Katinger Landstraße“ – Begründung nebst Umweltbericht 2 MBonline gestellt am 19.02.2024
- Bebauungsplan Nr. 39 „Katinger Landstraße“ – Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB215 KBonline gestellt am 19.02.2024
Bebauungsplan Nr. 43 Karls Erlebnisdorf (Gewerbegebiet Nord-Gardinger Chaussee)
Verfahrensstand:
23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 43 „Karl Erlebnisdorf“
für das Gebiet westlich der Gardinger Chaussee (L241), östlich der freien Landschaft, abgesetzt vom Schlagbaumweg, und nordöstlich des Gewerbegebietes Ziegelhofring sowie eines Erschließungsstriches südwestlich der Gardinger Chaussee
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Gewerbeflächen sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Karls Erlebnisdorf“ zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 44 Einzelhandel Gardinger Chaussee
Verfahrensstand:
24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 44 „Einzelhandel Gardinger Chaussee“
für das Gebiet westlich des Neubaugebietes „Paul-Dölz-Straße“, südlich der B202 und nordöstlich der Gardinger Chaussee (L241)
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einzelhandelsgebietes zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 46 Feuerwehrgerätehaus Kating
Verfahrensstand:
27. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 46 „Feuerwehrgerätehaus Kating“
für das Gebiet westlich der Dorfstraße, südlich abgesetzt von der Rüxbüller Straße, östlich abgesetzt des Waldes, bestehend aus einem Teilstück des Flurstücks 35, Flur 35
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan Nr. 47 Paul-Gerhardt-Haus
Verfahrensstand:
veröffentlicht am 05.08.2024
Bebauungsplan Nr. 27 „Paul-Gerhardt-Haus“ für das Gebiet südlich der „Eiderstedter Straße“, östlich der Bebauung am „Hans-Carstens-Weg“, nördlich des Eiderdeichs und des Grundstücks „Am Hafen“ sowie westlich des Grundstücks „Eiderstedter Straße 10“
Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung vom 16.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesem Beschluss hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung für einer moderne Alten- und Pflegebetreuung mit begleitenden Nutzungen sowie Schaffung von unterschiedlichen Wohnraumangeboten im Mehrfamiliensegment bzw. Mehrgenerationenwohnen, zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen soll.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Telefonnummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gern zur Verfügung
Bebauungsplan Nr. 48 „NABU-Naturzentrum Katinger Watt“
Verfahrensstand:
veröffentlicht am 28.11.2024
29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 48 „NABU-Naturzentrum Katinger Watt“ für das Gebiet nördlich des Teerdeiches, westlich des „Vogelausgucks Katinger Watt“, östlich der Gemeinde Vollerwiek sowie südlich des Grundstücks Katingsiel 17
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 17.10.2024 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Willen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung und Sanierung, Überarbeitung der vorhandenen Ausstellungsmodule sowie den Erhalt und Weiterentwicklung eines überregional bekannten Naturzentrums, zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen.
Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Telefonnummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gern zur Verfügung
Dateien zum Herunterladen:
veröffentlicht am 28.11.2024
- Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 29. Änderung des F-Planes NABU Naturzentrum Katinger Watt289 KBHochgeladen am 28.11.2024
- Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 48 NABU Naturzentrum Katinger Watt314 KBHochgeladen am 28.11.2024
Flächennutzungspläne der Stadt Tönning:
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Tönning stehen im Digital Atlas Nord zur Verfügung. Zur Ansicht aller Pläne klicken Sie bitte auf den Link zum Digital Atlas Nord und anschließend in das gewünschte Gebiet mit dem entsprechenden Plan. In dem jetzt geöffneten Fenster können Sie alle Pläne und Dokumente anklicken und einsehen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Manuela Hellinger, Am Markt 1, 25832 Tönning
Tel.: 04861 614-29, Fax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Lärmaktionsplan:
Lärmaktionsplan der Stadt Tönning
Auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie), die in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet wurde, ist eine Lärmaktionsplanung für die Stadt Tönning erarbeitet worden.
Die Zielsetzung von Lärmaktionsplänen stellt die Optimierung des Lärmschutzes dar. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der -vorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Außerdem tragen sie zur Wohnqualität bei und damit zum Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten.
Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der besseren verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität.
Der erste Entwurf der vierten Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde in der Sitzung des Bau-, Verkehr-, Umwelt am 08.10.2024 beschlossen und steht im Rahmen der öffentlichen Beteiligung inkl. notwendiger Anlagen hier zum Download.