Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Tönning
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet einzustellen.
Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitszustellen. Gemäß § 6 a Baugesetzbuch (BauGB) sollen eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitsgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungspläne.
Aktuell befinden sich die folgenden B-Pläne im Verfahren:
Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West)
Verfahrensstand:
- Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (Erweiterung Gewerbegebiet West) wurde am 06.10.2022 durch die Stadtvertretung gefasst. Das formelle Beteiligungsverfahren findet in der Zeit vom 01.11. bis 01.12.2022 statt. Die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen können Sie nebenstehend einsehen.
Dateien zum Herunterladen:
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 MB
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26180 KB
Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Erweiterung Gewerbegebiet West"4 MB
Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 26638 KB
Umweltbezogene Informationen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2641 KB
Umweltbezogene Stellungnahmen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 26333 KB
Bebauungsplan Nr. 37 (Ferienhaussiedlung Kating)
Verfahrensstand:
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 – Ferienhaussiedlung Kating
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde nun das sogenannte förmliche Verfahren erneut durchgeführt. Hierzu wird auf die nebenstehenden öffentlichen Bekanntmachungen verwiesen. Zudem werden im förmlichen Verfahren Planungsunterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, die nebenstehend veröffentlicht werden und zudem auch in Papierform während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Tönning vorgehalten werden.
Sollten Sie Fragen zum Bauleitplanverfahren haben, wenden Sie sich gern an Herrn Wengoborski unter der Telefonnummer 04861 614-34 oder per E-Mail an wengoborski[at]toenning.de.
Dateien zum Herunterladen:
Projektbeschreibung Ferienhaus-Siedlung am Katinger Watt50 KB
Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tönning 3 MB
Entwurf 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tönning, Ortsteil Kating1 MB
Begründung zur 22. Flächennutzungsplanänderung1 MB
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 373 MB
Haus Krabbe459 KB
Haus Seehund455 KB
Haus Seelöwe452 KB
Haus Seestern454 KB
Haus Wald611 KB
Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan/ vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Ferienhaussiedlung Kating“6 MB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Bekanntmachung der erneuten Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 "Ferienhaussiedlung Kating"1 MB
Bebauungsplan Nr. 37, umweltbezogene Informationen44 KB
Umweltbezogene Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 374 MB
Bebauungsplan Nr. 39 (Katinger Landstraße)
Verfahrensstand:
Die Stadtvertretung der Stadt Tönning hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Tönning „Katinger Landstraße“ für das Gebiet südlich der Katinger Landstraße, westlich des Nydamweges und der Wikingerstraße, nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße und der Rathmann-Tetens-Straße sowie östlich des Störtebekerweges, umfassend die Flurstücke 322 und 323 der Flur 5 in der Gemarkung Tönning mit dem Planungsziel „Schaffung von Wohnraum“ aufzustellen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 13. bis 29.04.2022 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning, unterrichten. Die unterrichtungsrelevanten Unterlagen können auf Anforderung auch per Mail als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb der vorgenannten Frist besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Der Satzungsvorentwurf und die Begründung zur Bauleitplanung finden Sie nebenstehend.
Dateien zum Herunterladen:
Flächennutzungspläne der Stadt Tönning:
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Tönning stehen im Digital Atlas Nord zur Verfügung. Zur Ansicht aller Pläne klicken Sie bitte auf den Link zum Digital Atlas Nord und anschließend in das gewünschte Gebiet mit dem entsprechenden Plan. In dem jetzt geöffneten Fenster können Sie alle Pläne und Dokumente anklicken und einsehen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Silke Homann-Vorderbrück, Am Markt 1, 25832 Tönning
Tel.: 04861 614-11, Fax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Lärmaktionsplan:
Lärmaktionsplan der Stadt Tönning
Auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie), die in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet wurde, ist eine Lärmaktionsplanung für die Stadt Tönning erarbeitet worden.
Die Zielsetzung von Lärmaktionsplänen stellt die Optimierung des Lärmschutzes dar. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der -vorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Außerdem tragen sie zur Wohnqualität bei und damit zum Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten.
Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der besseren verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität.
Der aktuelle Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 17.02.2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Tönning beschlossen und steht hier zum Download.