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Bauleitplanung

Bauleitplanung der Stadt Tönning

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung, Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet einzustellen.

Ebenso sind die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitszustellen. Gemäß § 6 a Baugesetzbuch (BauGB) sollen eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitsgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungspläne.

Aktuell befinden sich die folgenden B-Pläne im Verfahren:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 45 „Wohnbaugebiet an der Lehnsmann-Siercks-Straße"

für das Gebiet nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße (K 3) einschließlich eines Straßenabschnitts der K 3 im Bereich des Plangebiets, östlich abgesetzt zur Bebauung Sandhof Nrn. 1 und 2, südlich der offenen Landschaft und westlich der Bebauung Lehnsmann-Siercks-Straße Nrn. 48 und 50 und der Bebauung Wogemannenweg Nr. 9 sowie der Straße Wogemannenweg

Verfahrensstand:

  • Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Willen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachungen) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu geben. Konkrete Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die Stadtvertretung hat im Rahmen der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse auch bestimmt, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen soll.
  • Der Termin für diese Informationsveranstaltung steht bereits fest. Mit einer gesonderten Bekanntmachung wird noch auf den Termin: Dienstag, 02.05.2023, 18:00 Uhr, in der Stadthalle in Tönning, Badalle 14, Tönning, hingewiesen. An dieser öffentlichen Veranstaltung werden Vertreter/innen der Semmelhaack-Stiftung, die den Plangeltungsbereich wohnbaulich entwickeln möchten, sowie des beauftragten Planungsbüros teilnehmen.
  • Die angekündigte Informationsveranstaltung ist jetzt öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung finden Sie nebenstehend.

Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet West)

Verfahrensstand:

  • Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (Erweiterung Gewerbegebiet West) wurde am 06.10.2022 durch die Stadtvertretung gefasst. Das formelle Beteiligungsverfahren findet in der Zeit vom 01.11. bis 01.12.2022 statt. Die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen können Sie nebenstehend einsehen.

Bebauungsplan Nr. 37 (Ferienhaussiedlung Kating)

Verfahrensstand:

geändert am 02.11.2023

22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 37 – Ferienhaussiedlung Kating

Der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung wurde in der Stadtvertretung am 19.12.2022 gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit Bescheid vom 28.03.2023 genehmigt. Nebenstehende Unterlagen (siehe Dateiliste) waren im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan Nr. 37 wurde im Rahmen des sogenannten „ergänzenden Verfahrens“ vom 20. Juli bis 22. August 2023 erneut ausgelegt und in der ausgelegten Fassung ohne weitere Änderungen am 18.09.2023 durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Inhalte der Bekanntmachung, des Satzungsbeschlusses und des in dieser Fassung beschlossenen Bebauungsplans inklusive Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und zusammenfassender Erklärung finden Sie nebenstehend. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist am 10.11.2023 bewirkt. Mit Bewirkung der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rückwirkend zum 11.04.2023 in Kraft gesetzt. Zu den Details wird auf den Bekanntmachungstext verwiesen.

Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Monika Brenk unter der Telefonnummer 04861 614-34 oder per E-Mail an m.brenk[at]toenning.de gern zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 39 (Katinger Landstraße)

Verfahrensstand:

veröffentlicht am 11.03.2024

Die Stadtvertretersitzung hat in ihrer Sitzung vom 01.02.2024 den Bebauungsplan Nr. 39 „Katinger Landstraße“ der Stadt Tönning für das Gebiet südlich der Katinger Landstraße und westlich des Nydamweges und der Wikingerstraße, nördlich der Lehnsmann-Siercks-Straße und der Rathman-Tetens-Straße sowie östlich des Störtebekerweges, umfassend das Flurstück 323, 393 und 396-404 und teilweise die Flurstücke 324 und 49/28 der Flur 5 der Gemarkung Tönning, Stadt Tönning, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A und Teil B), als Satzung beschlossen.

Nebenstehend können Sie den Inhalt der Bekanntmachung, die Satzung, die Begründung nebst Umweltbericht in der Satzungsfassung und die zusammenfassende Erklärung einsehen.

Mit bewirkter Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 39 rückwirkend zum 20.07.2023 in Kraft gesetzt. Zu den Details wird auf den Bekanntmachungstext verwiesen.

Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Telefonnummer 04861 614-29 oder per Mail  an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 43 Karls Erlebnisdorf (Gewerbegebiet Nord-Gardinger Chaussee)

Verfahrensstand:

23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 43 „Karl Erlebnisdorf“

für das Gebiet westlich der Gardinger Chaussee (L241), östlich der freien Landschaft, abgesetzt vom Schlagbaumweg, und nordöstlich des Gewerbegebietes Ziegelhofring sowie eines Erschließungsstriches südwestlich der Gardinger Chaussee

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Gewerbeflächen sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Karls Erlebnisdorf“ zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.

Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 44 Einzelhandel Gardinger Chaussee

Verfahrensstand:

24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 44 „Einzelhandel Gardinger Chaussee“

für das Gebiet westlich des Neubaugebietes „Paul-Dölz-Straße“, südlich der B202 und nordöstlich der Gardinger Chaussee (L241)

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einzelhandelsgebietes zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.

Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. 46 Feuerwehrgerätehaus Kating

Verfahrensstand:

27. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 46 „Feuerwehrgerätehaus Kating“

für das Gebiet westlich der Dorfstraße, südlich abgesetzt von der Rüxbüller Straße, östlich abgesetzt des Waldes, bestehend aus einem Teilstück des Flurstücks 35, Flur 35

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 13.07.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur oben genannten Bauleitplanung gefasst. Mit diesen Beschlüssen hat die Stadtvertretung zunächst ihren Wollen bekundet, im Plangeltungsbereich (siehe nebenstehende Bekanntmachung) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Konkrete Vorgaben zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden erst im weiteren Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren wird in einem informellen Teil mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen einer noch zu terminierenden und bekanntzugebenden Infoveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgen.

Für Ihre Fragen zur Bauleitplanung steht Ihnen in der Stadtverwaltung Manuela Hellinger unter der Nummer 04861 614-29 oder per Mail an hellinger[at]toenning.de gerne zur Verfügung.

Flächennutzungspläne der Stadt Tönning:

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Tönning stehen im Digital Atlas Nord zur Verfügung. Zur Ansicht aller Pläne klicken Sie bitte auf den Link zum Digital Atlas Nord und anschließend in das gewünschte Gebiet mit dem entsprechenden Plan. In dem jetzt geöffneten Fenster können Sie alle Pläne und Dokumente anklicken und einsehen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Manuela Hellinger, Am Markt 1, 25832 Tönning
Tel.: 04861 614-29, Fax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de

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Lärmaktionsplan:

Lärmaktionsplan der Stadt Tönning

Auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie), die in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet wurde, ist eine Lärmaktionsplanung für die Stadt Tönning erarbeitet worden.
Die Zielsetzung von Lärmaktionsplänen stellt die Optimierung des Lärmschutzes dar. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der -vorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Außerdem tragen sie zur Wohnqualität bei und damit zum Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten.
Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der besseren verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität.

Der aktuelle Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 17.02.2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Tönning beschlossen und steht hier zum Download.

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