Bauen
Wohnen in Tönning
Beschreibung des Baugebiets
- Der Bade- und Luftkurort Tönning mit seinen knapp 5000 Einwohnern liegt direkt an der Eider in Nähe zur Eidermündung in die Nordsee und zum Eidersperrwerk. Zur Stadt Tönning gehören die Ortsteile Kating, Katingsiel, Olversum und Groß-Olversum. Tönning bietet eine komplette Infrastruktur für das tägliche Leben.
- Das Neubaugebiet Paul-Dölz-Straße (B 19) liegt verkehrsgünstig an der Gardinger Chaussee und bietet eine hohe Wohnqualität. Die gesamte Infrastruktur der Stadt Tönning wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten sowie der Bahnhof und Freibad sind zu Fuß oder per Fahrrad erreichbar. Über die B 5 sind Husum und Heide mit Anschluss an die A23 ebenso in ca. 15 Autominuten erreichbar.
- Lage: Das Plangebiet wird begrenzt durch die Bundesstraße 202 im Norden, die Gardinger Chaussee (L241) im Süden, den Ziegelhof im Westen sowie die Norderbootfahrt bzw. das Baugebiet an der Paul-Dölz-Straße im Süden.
- Erschließung: Das Baugebiet wird in Abschnitten erschlossen. Die erste und zweite Teil-Erschließung sind bereits abgeschlossen und diese Grundstücke sind bereits verkauft. Der dritte Bauabschnitt mit rund 50 Grundstücken unterschiedlicher Bebaubarkeit befindet sich in der Endphase der Erschließung und parallel dazu beginnt die Vermarktung der Grundstücke.
Lageplan936 KB
Vergabeverfahren
- Die Baugrundstücke des Baugebiets B19 werden mittels Vergabeverfahren per Losentscheid vergeben, wobei im Sinne der städtebaulichen Steuerung vorrangig Dauerwohnen in diesem Gebiet gefördert werden soll.
- Nähere Einzelheiten zum Vergabeverfahren finden Sie im Ablauf der Vergabe.
- Bewerbungen sind nur mittels Bewerbungsbogen möglich
- Die Einreichung von Bewerbungen ist möglich bis zum 22.09.2025, 12:00 Uhr auf den im Ablauf der Vergabe benannten Wegen.
Planungsrechtliche Festsetzungen
- Das Baugebiet liegt im Geltungsbereich der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Tönning. Die planungsrechtlichen Festsetzungen können im Einzelnen dem nachstehend verlinkten B-Plan sowie den textlichen Festsetzungen zum B-Plan entnommen werden.
- Der B-Plan Nr. 19 der Stadt Tönning ist seit April 2004 rechtskräftig.
- Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 19 erfolgte 2006, mit der Maßnahmen zum Schallschutz festgesetzt wurden.
- Die 2. Änderung des B-Plans Nr. 19 trat 2017 in Kraft, mit der zwischenzeitlich geänderte Ansprüche an Wohnbebauungen begegnet werden sollten. Im Wesentlichen besteht die Änderung in einer Verbesserung der Ausnutzung der Grundstücke.
- Die 3. Änderung des B-Plans Nr. 19 trat 2021 mit dem Ziel der Anpassung der Maße der baulichen Nutzung für die Bereiche, in denen auch Reihenhausbebauung zulässig ist in Kraft.
- Zulässige Bauweise: Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 sieht eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vor. In bestimmten Bereichen werden auch zweigeschossige Bebauung und Häusergruppen zugelassen. Die 4. Änderung des B-Plans Nr. 19 wurde am 24.07.2025 von der Stadtvertretung mit dem Ziel einen Widerspruch zwischen Satzung und Begründung zu heilen beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung wird noch erfolgen. Der Stand nach § 33 BauGB ist erreicht.
- Als Materialien für die Außenwände sind u.a. zulässig: Verblendmauerwerk, verputztes Mauerwerk, Holz und Schiefer. Bitte beachten Sie auch die textlichen Festsetzungen des Textteils B des Bebauungsplans.
B-Plan Nr. 19, 2. Änd. (Plan)4 MB
B-Plan Nr. 19, 2. Änd. (Begründung)1 MB
Auszug aus B-Plan Nr. 19, 2. Änd. (nur textliche Festsetzungen)4 MB
Auszug aus B-Plan Nr. 19, 2. Änd. (nur textliche Festsetzungen)4 MB
4. Änderung B-Plan Nr. 19 Entwurf Beschlussfassung1 MB
4. Änderung B-Plan Nr. 19 Begründung336 KB
Frau Manuela Hellinger
Fon: 0 48 61 / 6 14 - 29
Fax: 0 48 61 / 6 14 - 40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Wohnen auf dem Land in Kating
Frau Manuela Hellinger
Fon: 0 48 61 / 6 14 - 29
Fax: 0 48 61 / 6 14 - 40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de