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Städtebauförderung / Sanierungsgebiet Innenstadt

Die Stadt Tönning ist seit dem 25.10.2017 durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit dem Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ aufgenommen worden.

Mit der Aufnahme in das Programm möchte Tönning die Chance nutzen, an den bereits in der Vergangenheit angestoßenen Stadtentwicklungsprozess anzuknüpfen und sich den Herausforderungen struktureller und demographischer Veränderungen aktiv stellen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll dieser Stadtentwicklungsprozess nachhaltig unterstützt und fortgeführt werden und die Innenstadt gestärkt und belebt werden.
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Programms wurde die Vorbereitende Untersuchung (VU) gemäß §141 BauGB durchgeführt und zeitgleich wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erstellt, welches als Grundlage und damit quasi als „Fahrplan“ für die durchzuführenden Maßnahmen dient.

Als vorgezogene Maßnahmen wurde bereits ein Einzelhandelskonzept für Tönning erstellt und die Erstellung eines Verkehrskonzepts ist beauftragt worden und soll bis Ende 2020 abgeschlossen werden.  
Die Sanierungssatzung über das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Tönning wurde am 20.08.2020 durch die Stadtvertretung beschlossen und tritt zum 05.10.2020 in Kraft.

Als nächster Schritt steht die europaweite Ausschreibung eines Sanierungsträgers an. Der Sanierungsträger unterstützt und begleitet die Stadt im Prozess der Umsetzung der Gesamtmaßnahme in den nächsten 15 Jahren.

Weitere Informationen zum Städtebauförderungsprogramm finden Sie hier.

 

Sanierungsinformationen:

Abgrenzung Sanierungsgebiet

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