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Städtebauförderung

Sanierungsgebiet Innenstadt

Die Stadt Tönning ist seit dem 25.10.2017 durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit dem Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ aufgenommen worden. Im Jahr 2020 wurde die Städtebauförderung umstrukturiert und in das aktuelle Programm „Lebendige Zentren“ überführt. 

Mit der Aufnahme in das Programm möchte Tönning die Chance nutzen, an den bereits in der Vergangenheit angestoßenen Stadtentwicklungsprozess anzuknüpfen und sich den Herausforderungen struktureller und demographischer Veränderungen aktiv stellen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll dieser Stadtentwicklungsprozess nachhaltig unterstützt und fortgeführt werden und die Innenstadt gestärkt und belebt werden.

Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Programms wurde die Vorbereitende Untersuchung (VU) gemäß §141 BauGB durchgeführt und zeitgleich wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erstellt, welches als Grundlage und damit quasi als „Fahrplan“ für die durchzuführenden Maßnahmen dient.

Die Sanierungssatzung über das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Tönning wurde am 20.08.2020 durch die Stadtvertretung beschlossen und trat zum 05.10.2020 in Kraft.

Die Gesellschaft für Orts- und Stadtentwicklung mbH (kurz: GOS) aus Kiel wurde 2022 als Sanierungsträger beauftragt. Der Sanierungsträger unterstützt und begleitet die Stadt im Prozess der Umsetzung der Gesamtmaßnahme in den nächsten 15 Jahren.

Als städtebauliche Maßnahmen sind zunächst die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts sowie eines Verkehrskonzept beauftragt worden. Die Ergebnisse können Sie im Folgenden einsehen und downloaden:
•    Einzelhandelskonzept
•    Verkehrskonzept

Weitere Informationen zum Städtebauförderungsprogramm finden Sie hier.

Abgrenzung Sanierungsgebiet

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Aktuelles

„Freiplanerischer Wettbewerb zur Umgestaltung Marktplatz und Schlosspark“

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ findet aktuell ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Marktplatzes und des Schlossparks in Tönning statt. 
Grundlage hierfür bilden das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) aus dem Jahr 2017, der laufende Maßnahmenplan und der politische Beschluss des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses der Stadt Tönning vom 27.06.2024.

Ziel des Wettbewerbs ist es, sowohl den Marktplatz als auch den Schlosspark und den dazwischen liegenden Kanal „Norderbootfahrt“ attraktiver zu gestalten. Durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität sollen Einwohner*innen und Tourist*innen gleichermaßen eingeladen werden, die Sehenswürdigkeiten zu besuchen und zu nutzen. Hierfür ist auch eine erlebbare Verbindung vom Marktplatz über den Schlosspark in den Hafenbereich vorgesehen.

Der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb startete im August 2024 und läuft noch bis Mitte November 2024. Nach einem Bewerbungsprozess ausgewählte Planungsbüros sind nun aufgefordert, neue und umsetzbare Ideen für eine Umgestaltung dieser Orte zu entwickeln. Wichtige Erkennungsmerkmale der Orte sollen dabei erhalten und stärker betont werden. Die Planungen finden in Absprache mit den zuständigen Behörden satt (u.a. zu Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserbau).

Im Anschluss an die formale und rechtliche Prüfung der eingereichten Planungsentwürfe durch Sachverständige wird ein Preisgericht im Februar 2025 die Siegerentwürfe küren und bekannt geben. Die Ergebnisse des Wettbewerbs präsentiert die Stadt Tönning im Frühjahr 2025 im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung.

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Sanierungs-ABC: Informationen für Eigentümer*innen und Mieter*innen

Im Rahmen der Städtebauförderung greift innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets das sog. Sanierungsrecht. Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich sowie sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und erfordern ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-ABC.
 

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