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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Tönning ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.toenning.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Die Erstellung eines Gebärdenvideos ist geplant und wird anschließend hinzugefügt.
  • PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.
  • Video-Untertitel: Die meisten Videos haben keine Untertitel. Sobald wir die Möglichkeit dazu haben, werden sie mit Untertiteln veröffentlicht.
  • Die Kontraste von Text und Hintergrund entsprechen an wenigen Stellen nicht ganz den Anforderungen.
  • Die Slidershow im Banner (Header) ist nicht abschaltbar.
  • Alternativtexte für Bilder: Es kann passieren, dass mal ein Alternativtext für ein Bild fehlt. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen. Dies gilt ebenso für Link-Titel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.01.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 10.01.2025 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2025 überprüft.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Stadt Tönning
Bürgermeisterin Dorothe Klömmer
Am Markt 1
25832 Tönning

Telefon: 0 48 61 / 614-0
Telefax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

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