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Informationen zu den Abwasser- und Schmutzwassergebühren

Liebe Tönningerinnen, liebe Tönninger,

die Stadt Tönning erhebt für die Benutzung ihres Abwassernetzes Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

Die Stadtvertretung hat am 10.12.2024 einstimmig beschlossen die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung von derzeit 2,21 €/m³ auf 4,63 €/m³ in 2025 zu erhöhen. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Grundgebühren von 10 € auf 15 € je Wohneinheit und Monat beschlossen.

Die derzeitige Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr wurde von 0,35 €/m² auf 0,42 €/m² je Quadratmeter versiegelter Fläche angepasst.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie die entsprechende örtliche Satzung der Stadt Tönning. Nach den rechtlichen Grundlagen in Schleswig-Holstein dürfen Einrichtungen wie die Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung nur kostendeckend betrieben werden. Gewinne dürfen über solche Gebühren nicht erzielt werden.

Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass diese Gebühren zuerst vorkalkuliert werden, um sie nach Ablauf des entsprechenden Jahres dann nach zu kalkulieren. Sollten sich Über- bzw. Unterdeckungen in der betrachteten Periode ergeben, so müssen Überdeckungen zwingend innerhalb von drei Jahren an die Nutzerinnen und Nutzer der Anlage zurückgegeben werden (Stichwort: Kostenüberschreitungsverbot), Unterdeckungen können in dem genannten Zeitrahmen nachgeholt werden.

Die Stadt Tönning ist seitens der Kommunalaufsicht dazu angehalten worden ihre kostenrechnenden Einrichtungen, zu denen die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zählen, tatsächlich kostendeckend zu betreiben, bevor sie anderweitige Mittel, wie z. B. Kredite, aufnehmen darf.

Daher hat die Stadt Tönning die Vorkalkulation der Gebühren in der Abwasserbeseitigung in 2024 an einen externen Dienstleister vergeben. Anhand der Planungszahlen aus dem Wirtschaftsplan wurde durch das Büro eine Vorkalkulation für das Jahr 2025 erstellt. So stehen u. a. auch in 2025 weitere Sanierungen der Pumpwerke und Pumpstationen an. Außerdem bedarf es einer neuen Steuerungstechnik, um auch in Zukunft einen störungsfreien Betrieb der Kläranlage als kritische Infrastruktur gewährleisten zu können.  Bei der Ermittlung der Zahlen musste festgestellt werden, dass sich die Preise gerade im investiven Bereich deutlich nach oben entwickelt haben. Zusätzlich sind weitere Kostenpositionen wie zum Beispiel für Energie, Klärschlammentsorgung aber auch für Unterhaltungsmaßnahmen aufgrund von äußeren Umständen gestiegen. Auch die Lohnentwicklung spielt hier eine deutliche Rolle.

Der Stadtvertretung ist bewusst, dass die Gebührenerhöhung eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Da die Stadt jedoch die Kosten decken muss, war die Stadtvertretung gehalten, diese Gebührenerhöhung zu beschließen.

Die deutliche Gebührenerhöhung wird in den nächsten Jahren kritisch durch die Stadt begleitet werden. Sollten sich Umstände einstellen, die es rechtfertigen die Gebühren zu senken, werden wir dies entsprechend tun.

Der Wasserbeschaffungsverband Eiderstedt ist durch die Stadt Tönning mit dem Einzug der Gebühren für die Abwasserbeseitigung beauftragt worden. Die Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung hat sich leider mit der Erstellung der Schlussrechnung für das Jahr 2024, in der auch die Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 mitgeteilt wurden, überschnitten. Daher berücksichtigen diese noch nicht die neuen höheren Gebührensätze. Die Einziehung des ersten Abschlags erfolgt Mitte März.

Aufgrund der Umstellung des Abrechnungszeitraums des Wasserverbandes auf das Kalenderjahr, dem sich die Stadt Tönning für die Erhebung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung voraussichtlich anschließen wird, wird es demnächst neue Abschlagsmitteilungen geben. In diesen werden für die folgenden Abschläge (ab Juni) die neu kalkulierten Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren zugrunde gelegt werden. Aufgrund der Umstellung des Abrechnungszeitraums werden im Jahr 2025 einmalig vier Abschläge berechnet, bevor man in 2026 wieder auf drei Abschläge zurückkehren wird. Der fehlende Anteil des ersten Abschlages (März 2025) wird im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung Ende 2025 ermittelt. Wir bitten Sie diese Vorgehensweise bei sich zu berücksichtigen. Der Wasserbeschaffungsverband wird Sie kurzfristig zusätzlich mit einem eigenen Schreiben über die weitere Vorgehensweise informieren.

Ihre Bürgermeisterin

Dorothe Klömmer

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