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Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.


Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000  
E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau LehmannIcon Vcard

Tel: 04862 1000146  
E-Mail: carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau MeisterIcon Vcard

Tel: 04862 1000144  
E-Mail: beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau OhmIcon Vcard

Tel: 04862 1000147  
E-Mail: mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau SchmidtIcon Vcard

Tel: 04862 1000141  
E-Mail: rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.01  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau StröhmerIcon Vcard

Tel: 04862 1000142  
E-Mail: birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.02  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau ZimmerIcon Vcard

Tel: 04862 1000145  
E-Mail: maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


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