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25832 Tönning


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


Direkt online beantragen:

Anzeige eines Brauchtumsfeuers

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 

Ansprechpartner

Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau JacobsIcon Vcard

Tel: 04862 1000129  
E-Mail: silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau KobargIcon Vcard

Tel: 04862 1000126  
E-Mail: mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau NiehusIcon Vcard

Tel: 04862 1000124  
E-Mail: elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


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