Brauchtumsfeuer anmelden
Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Direkt online beantragen:
Anzeige eines BrauchtumsfeuersIn vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel:
04862 1000-0
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000129
E-Mail:
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
|
Zimmer:
0.04
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000126
E-Mail:
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
|
Zimmer:
0.04
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000124
E-Mail:
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)