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25832 Tönning


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.


Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

 

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

 

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.20.2.1.01 Verkehrsabteilung



Tel: 04841 67-213  
E-Mail: verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de

Postanschrift:

Marktstraße 6
25813 Husum


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