Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel:
04862 1000-0
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000129
E-Mail:
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.04
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000126
E-Mail:
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.04