Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
- Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz
  
  Welter Straße 1
    
  25836 Garding
  
      E-Mail:
      gewerbe[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00  - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
    
 
	


