Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ortsauswahl
25832 Tönning


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.



Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

 

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
  • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
  • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
  • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

 

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.20.2.1.01 Verkehrsabteilung



Tel: 04841 67-213  
E-Mail: verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de

Postanschrift:

Marktstraße 6
25813 Husum


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830   |   Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Herr HansenIcon Vcard

Tel: 04862 1000122  
E-Mail: sven.hansen[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau KobargIcon Vcard

Tel: 04862 1000126  
E-Mail: mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau NiehusIcon Vcard

Tel: 04862 1000124  
E-Mail: elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan