Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll sind feste Abfälle (z.B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsgesellschaft NF mbH
Hohle Gasse 3
25813 Husum
Tel:
04841 8948-0
|
Fax:
04841 8948-25
E-Mail:
info[at]awnf.de
Web:
www.awnf.de/
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr