Haltung von Nutztieren: Anzeige
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
 - Schweine,
 - Schafe,
 - Ziegen,
 - Einhufer,
 - Hühner,
 - Enten,
 - Gänse,
 - Fasane,
 - Perlhühner,
 - Rebhühner,
 - Tauben,
 - Truthühner,
 - Wachteln,
 - Laufvögel,
 - Gehegewild,
 - Kameliden,
 - andere Klauentiere,
 - Fische aus Aquakulturbetrieben,
 - Bienen.
 
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
 - Anschrift,
 - Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
 - Nutzungsart der Tiere und
 - Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).
 
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
 - § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
 - § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
 
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 2.51 Fachdienst Veterinärwesen
  
  Maas 8
    
  25813 Husum
  
      Tel:
      04841 67-827  
  
  
  
      E-Mail:
      veterinaeramt[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
      Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird um Terminabsprache gebeten.
    
	


