Landes- und Regionalplanung (Raumordnung)
Landes- und Regionalplanung (Raumordnung)
Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, zB für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.
Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere
- die Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne),
- landesplanerische Stellungnahmen zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) der Städte und Gemeinden;
- die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (Raumordnungsverfahren, raumplanerische Abstimmungsverfahren) und
- die Unterstützung von Kooperationsprozessen.
Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Dieser Raumordnungsplan wird zurzeit fortgeschrieben.
Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde
- Raumordnungsgesetz (ROG),
- Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz),
Informationen zum Thema Landes- und Regionalplanung finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104
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Tel:
+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-1965
E-Mail:
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