Jagdsteuer bezahlen
Jagdsteuer bezahlen
Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
Kurztext
- Jagdsteuer Zahlung	- Wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt, ist steuerpflichtig.
- Die Höhe der zu zahlenden Steuer teilt die zuständige Behörde mit.
- Die Jagdsteuer muss zum Ablauf des Steuerjahres bezahlt werden. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
 
- Zuständige Stelle: untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
- Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
- Sie zahlen die Jagdsteuer.
Voraussetzungen
- Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
- Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.
Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 2.20 Fachdienst Recht, Ordnung und Ausländerangelegenheiten
  
  Rödemishallig 14
    
  25813 Husum
  
      Tel:
      04841 67-661  
  
  
Öffnungszeiten:
      Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    
 
	


