Überwachungsbedürftige Gewerbe
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Bei bestimmten Gewerbezweigen muss die zuständige Behörde unverzüglich nach der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen.
Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- An- und Verkauf (durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras,
- Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
An die für Ihren Wohnort zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Nachweis der Zuverlässigkeit.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Stadt Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
+49 4861 614-0
|
Fax:
+49 4861 614-40
E-Mail:
stadtverwaltung[at]toenning.de
Web:
www.toenning.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning)
Tel:
04861 614-24
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
kloemmer[at]toenning.de
|
Zimmer:
100