Überwachungsbedürftige Gewerbe Überprüfung
Überwachungsbedürftige Gewerbe Überprüfung
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden, muss die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender überprüfen. Deshalb sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach der Anmeldung folgendes zu beantragen:
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden) und
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden).
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an die zuständige Behörde gesandt.
An die für Ihren Wohnort zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Stadt Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
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+49 4861 614-0
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Fax:
+49 4861 614-40
E-Mail:
stadtverwaltung[at]toenning.de
Web:
www.toenning.de
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Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning)
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kloemmer[at]toenning.de
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Zimmer:
100