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Naturschutz

Ortsauswahl
25832 Tönning


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Naturschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft.


Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).

BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

 

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Informationen zum Naturschutz in Schleswig-Holstein

 

Regionale Hinweise

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Untere Naturschutzbehörde

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-328   |   Fax: 04841 67-657
E-Mail: naturschutz[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen