Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Haltung von Nutztieren: Anzeige

Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.


Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Hühner,
  • Enten,
  • Gänse,
  • Fasane,
  • Perlhühner,
  • Rebhühner,
  • Tauben,
  • Truthühner,
  • Wachteln,
  • Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Kameliden,
  • andere Klauentiere,
  • Fische aus Aquakulturbetrieben,
  • Bienen.

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.

 

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
  • Nutzungsart der Tiere und
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).

 

  • §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
  • § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).

ViehVerkV

§ 1a BienSeuchV

§ 2 FischSeuchV

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.51 Fachdienst Veterinärwesen

Maas 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-827   |   Fax: 04841 67-840
E-Mail: veterinaeramt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird um Terminabsprache gebeten.