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Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Saisonkennzeichen eignen sich für Fahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden.


Saisonkennzeichen werden in der Regel für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile beantragt, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden sollen. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; zum Beispiel 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Verfahrensablauf:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich

  • um eine erstmalige Zulassung (Neuzulassung),
  • eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
  • eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,

die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften. Wegen der Einzelheiten sehen Sie bitte bei dem jeweils für Ihre Angelegenheit zutreffenden Geschäftsvorfall nach.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Außerdem entstehen Kosten für den Kauf der Kennzeichenschilder.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher: Fahrzeugbrief).

Bei Neuzulassungen zusätzlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code) des Haftpflichtversicherers,
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung,
  • Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei einer Hauptuntersuchung, die nach dem 01.07.2012 durchgeführt wurde oder bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen).

Außerdem bei Beantragung:

  • durch Vertreter:
    wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
  • der Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters / der Vertretenden.
  • für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

 

Wenn Sie den Saison-Zeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Code) sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich dabei das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-275   |   Fax: 04841 67-283
E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.de
Web: www.nordfriesland.de/


Öffnungszeiten:

Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll

Gerberstraße 5
25899 Niebüll
Tel: 04661 9031-168   |   Fax: 04661 9031-169
E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.de
Web: www.nordfriesland.de/


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.