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Schmutzwasseranschluss

Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).


Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).

 

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

 

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.

 

  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Landeswassergesetz

§ 58 WHG

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Informationen zum Thema Abwasser

 

Ansprechpartner

Stadt Tönning

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning)

Frau Dorothe KlömmerIcon Vcard

Tel: 04861 614-24   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: kloemmer[at]toenning.de
|   Zimmer: 100  


Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Michael DohleIcon Vcard

Tel: 04861 614-31   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: dohle[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Sven GrimsmannIcon Vcard

Tel: 04861 614-32   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: grimsmann[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Kornelius RuddeckIcon Vcard

Tel: 04861 614-33   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: ruddeck[at]toenning.de
|   Zimmer: 108  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Mike SchmidtIcon Vcard

Tel: 04861 614-39   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: schmidt[at]toenning.de
|   Zimmer: 110