Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.


In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

  • § 25 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein,
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 25 Abs. 3 FeV

Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV

GebOSt

 

Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-210   |   Fax: 04841 67-484
E-Mail: verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.