Straßenreinigung
Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Ansprechpartner
Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel:
04862 1000-0
E-Mail:
info[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000126
E-Mail:
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.04
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000123
E-Mail:
meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000124
E-Mail:
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Bauhof
Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel:
04861 204
Mitarbeiter (Bauhof)
Tel:
04861 204
E-Mail:
oberste-berghaus[at]toenning.de
Ordnungswesen
Postanschrift:
Am Markt 1
25832
Tönning