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Beseitigung von (baulichen) Anlagen

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.


Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Bauaufsicht - Team Süd

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-623   |   Fax: 04841 67-265
E-Mail: bauaufsicht-sued[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen


Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Michael DohleIcon Vcard

Tel: 04861 614-31   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: dohle[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Sven GrimsmannIcon Vcard

Tel: 04861 614-32   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: grimsmann[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Kornelius RuddeckIcon Vcard

Tel: 04861 614-33   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: ruddeck[at]toenning.de
|   Zimmer: 108  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Mike SchmidtIcon Vcard

Tel: 04861 614-39   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: schmidt[at]toenning.de
|   Zimmer: 110