Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Datenschutz

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Wettbewerb zum Pop-up-Store „Stadtkaje“ der Stadt Tönning und dessen Durchführung
richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

(1) Veranstalter, Teilnahme

  1. Der Wettbewerb wird von der Stadt Tönning durchgeführt.
  2. Ziel des Wettbewerbs ist es, durch eine neuartige Nutzung einer zuvor leerstehenden Ladenfläche in Form eines Pop-up-Stores zur Belebung der Innenstadt und Stärkung des Angebots beizutragen.
  3. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das eigens unter toenning.de/leben-in-toenning/pop-up-store eingestellte Bewerbungsformular. Mit dem Versand des Formulars erklärt der Teilnehmer1, dass er mit den Teilnahme- und Datenschutzbedingungen einverstanden ist.
  4. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 01.04.2023 12:00 Uhr bis zum 31.05.2023 12:00 Uhr. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei der Stadt Tönning.
  5. Mehrfache Teilnahmen am Wettbewerb sind nicht zulässig.
  6. Die Wettbewerbsteilnahme ist unentgeltlich.

(2) Teilnehmer

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich volljährige Personen.
  2. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadt Tönning sowie alle an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Personen. Dasselbe gilt für Familienangehörige der vorgenannten Personenkreise.

(3) Ablauf

Die Einreichung einer Bewerbung ist nur im genannten Bewerbungszeitraum und unter Einhaltung des
nachstehend beschriebenen Weges gültig:

  1. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt über das unter toenning.de/leben-in-toenning/pop-up-store zur Verfügung stehende Bewerbungsformular. Dieses füllt der Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Teilnahme- sowie Datenschutzbedingungen sind Bestandteil des Formulars. Sie können während des gesamten Bewerbungszeitraumes sowie acht Wochen nach Bekanntgabe des Gewinners unter der vorgenannten Webseite abgerufen werden.
  2. Dem Bewerbungsformular wird eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Vorhabens auf maximal drei DIN A 4-Seiten im PDF-Format hinzugefügt. Die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten. Sofern mehr Seiten eingereicht werden, finden lediglich die Seiten eins bis drei bei der Bewertung Berücksichtigung.
  3. Die Bewerbung wird durch den Button „Jetzt teilnehmen“ abgeschlossen. Der Teilnehmer erhält innerhalb von 3 Werktagen eine Eingangsbestätigung.
  4. Nach Ablauf des Bewerbungszeitraumes bewertet eine Jury die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen. Die Jury bestehend aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung evaluiert die Bewerbungen anhand der im Bewertungsbogen definierten Kriterien wie Stimmigkeit des Konzepts, Innovationsgrad, Innenstadttauglichkeit, Frequenzrelevanz, wirtschaftliche sowie ökologische Nachhaltigkeit. Für die einzelnen Leitfragen der genannten Kriterien werden gleichwertig Schulnoten von 1 bis 6 vergeben. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten. Der Teilnehmer mit der besten Gesamtnote gewinnt. Sollten mehrere Teilnehmer die Bestnote erhalten, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung über den Zuschlag.

(4) Gewinn

  1. Der Gewinner wird per E-Mail unter Verwendung der im Bewerbungsformular angegebenen Kontaktdaten von der Stadt Tönning benachrichtigt. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Falls der Gewinner nach Ablauf von sieben Tagen nicht erreicht werden kann, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird der Nächstplatzierte als Gewinner ausgewählt.
  2. Der Gewinner kann für insgesamt 6 Monate in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 die Ladenfläche von insgesamt 103 m² in der Neustraße 11, Tönning unter der Voraussetzung einer zuvor abgeschlossenen Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflichtversicherung nutzen. Nach Rücksprache ist eine Verlängerung der Nutzung auf 12 Monate möglich. Die zu zahlende Miete (exkl. Nebenkosten) trägt die Stadt Tönning. Die eventuellen Kosten für Internet und Telefon sind selbst zu zahlen.
  3. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  4. Der Gewinn ist ausschließlich zur Realisierung des laut Bewerbungsformular prämierten Konzeptes einzusetzen. Der Gewinner hat die Verwendung zu einem mit der Stadt Tönning abzustimmenden Zeitpunkt nachzuweisen.
  5. Sollte der Gewinn aus von der Stadt Tönning nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sie sich vor, eine Ersatzfläche zu benennen.
  6. Sollte dem Gewinner aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über den Gewinn eine Inanspruchnahme nicht möglich sein, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird der Nächstplatzierte als Gewinner ausgewählt.
  7. Die Entwicklung des prämierten Konzeptes wird von der Stadt Tönning verfolgt und Ihr Erfolg dokumentiert. Der Gewinner erklärt sich diesbezüglich bereit, in angemessener und zumutbarer Weise mit der Stadt Tönning zusammenzuarbeiten.

(5) Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs und Ausschluss

  1. Die Stadt Tönning behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht sie insbesondere dann Gebrauch, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Wettbewerb bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Wettbewerbs unzulässig zu beeinflussen, auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden ebenso Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
  4. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben macht.
  5. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt und der Nächstplatzierte als Gewinner bestimmt werden.

(6) Rechte

  1. Die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Konzepte dürfen keine rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalte aufweisen. Das Einreichen solcher Inhalte zieht den Ausschluss vom Wettbewerb nach sich.
  2. Der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung der Bewerbung, dass die Rechte an allen hochgeladenen Medien ausschließlich bei ihm liegen und demnach auch kein Dritter Rechte an den Medien geltend machen kann. Weiterhin bestätigt er, dass er die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bild- und Textelemente besitzt. Zudem versichert der Teilnehmer, dass alle auf den Medien sichtbaren Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Die Stadt Tönning haftet nicht für eventuelle Rechtsverletzungen wie insbesondere – aber nicht ausschließlich – Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen in den Bewerbungen der Teilnehmer. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Stadt Tönning von allen Ansprüchen frei.

(7) Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO

(1) Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist

Stadt Tönning
Die Bürgermeisterin

Am Markt 1
25832 Tönning

Telefon: 0 48 61 / 6 14 – 0
E-Mail:stadtverwaltung[at]toenning.de
Web:www.toenning.de

(2) Datenschutzbeauftragter

Unseren externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail an datenschutz[at]toenning.de oder telefonisch unter 030 206 7372 – 0.

(3) Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Übermittlung personenbezogener Daten unerlässlich. Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs gespeichert und genutzt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

(4) Kategorien von Empfängern

Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Stadt Tönning die Bewerbung zum Zwecke der Berichterstattung über den Wettbewerb und/oder im Rahmen dazugehöriger Marketingmaßnahmen nutzen darf und sich zu Einzelheiten mit dem Teilnehmer abstimmt. Die Stadt Tönning wird den Teilnehmer bei urheberrechtlichen Werken in angemessener Weise nennen. Die Veröffentlichung des Gewinners erfolgt grundsätzlich mit der im Bewerbungsformular angegeben Firmenbezeichnung.

(5) Speicherdauer der Daten

Nach Ablauf aller zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und der Stadt Tönning im Rahmen oder auf Grundlage des Wettbewerbs unmittelbar bestehenden Rechtsverhältnisse werden die Daten wieder gelöscht.