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E-Rechnungen - Informationen der Stadt Tönning und seiner Eigenbetriebe

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen zum Senden von E-Rechnungen an die Stadt Tönning, die Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning sowie den Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung der Stadt Tönning.

Leitweg-IDs:

Die Leitweg-ID der Stadt Tönning lautet: 01054138 - 0000 - 15
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0000-15

Die Leitweg-ID des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Bauhof) lautet: 01054138 - 0001 - 12
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0001-12

Die Leitweg-ID der Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning lautet: 01054138 - 0002 - 09
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0002-09

Registrierung im Serviceportal SH / E-Rechnungsportal:

Damit Lieferanten eine E-Rechnung an die Stadt Tönning inkl. der Eigenbetriebe senden können, müssen diese zunächst:

  1. ein Servicekonto im Serviceportal Schleswig-Holstein anlegen (außer bei der Nutzung von Peppol) und
  2. den Onlinedienst „E-Rechnungsportal“ diesem Servicekonto zuweisen.

Hierbei wird eine Rechnungsversandadresse hinterlegt und berechtigt. Eine Anleitung steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

Registrierung am E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein (PDF-Datei:PDF, 605 kB)

Eingangswege für E-Rechnungen:

Nach erfolgreicher Registrierung können Lieferanten ihre Rechnungen:

  1. direkt im E-Rechnungsportal hochladen oder
  2. per E-Mail an Rechnung.Kommune[at]rechnungsportal.landsh.de senden.

Support für Lieferanten:
Sollten Lieferanten Fragen zum E-Rechnungsprozess haben oder Unterstützung benötigen, können sie sich direkt an dataporthilfee-rechnung[at]dataport.de wenden.

Handreichung für Rechnungssteller

Sie können uns Rechnungen neben der klassischen Papierform auch als elektronische Rechnung (E-Rechnung) zusenden. Hierzu nehmen wir am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil.

Zur korrekten Adressierung der E-Rechnung ist es stets erforderlich eine gültige Leitweg-ID in das Feld BT-10 des XML-Datensatzes einzutragen. Das gilt auch für die Nutzung des Peppol-Netzwerks als Zugangsweg.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen, die für den Empfang und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen zwingend sind:

Bitte beachten Sie, dass E-Rechnungen maschinenlesbar im Format XRechnung (ab der Version 2.2) oder ZUGFeRD (ab der Version 2.1.1) mit dem Profil XRechnung oder EN 16931 vorliegen müssen. Über das Peppol-Netzwerk wird zudem der Standard BIS Billing 3.0 akzeptiert.

  • Zur korrekten Adressierung der E-Rechnung ist es stets erforderlich eine gültige Leitweg-ID in das Feld BT-10 des XML-Datensatzes einzutragen. Das gilt auch für die Nutzung des Peppol-Netzwerks als Zugangsweg.
  • Anlagen müssen in die XML-Datei eingebettet sein und in einem der Formate PDF, PNG, JPG, CSV, XLSX, ODS vorliegen. E-Rechnungen mit Anlagen in anderen Formaten werden zwar angenommen, unzulässige Anlagen werden aber ignoriert. Über nicht berücksichtigte Anlagen werden Sie informiert.
  • Für die Nutzung der durch das Portal bereitgestellten Eingangskanäle (E-Mail, Dateiupload oder Direkterfassung einer E-Rechnung)  ist eine einmalige und kostenlose Registrierung am Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein erforderlich (nur für das Senden von E-Rechnungen per Peppol ist keine Registrierung erforderlich).
     

Sollte die E-Rechnung aufgrund eines Fehlers nicht zustellbar sein, werden Sie darüber informiert. Keine Benachrichtigung erfolgt, wenn die Nachricht Schadcode beinhaltet oder als Spam klassifiziert wird.

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