E-Rechnungen
E-Rechnungen - Informationen der Stadt Tönning und seiner Eigenbetriebe
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen zum Senden von E-Rechnungen an die Stadt Tönning, die Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning sowie den Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung der Stadt Tönning.
Leitweg-IDs:
Die Leitweg-ID der Stadt Tönning lautet: 01054138 - 0000 - 15
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0000-15
Die Leitweg-ID des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Bauhof) lautet: 01054138 - 0001 - 12
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0001-12
Die Leitweg-ID der Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning lautet: 01054138 - 0002 - 09
Participant-ID (Peppol-ID): 0204:01054138-0002-09
Registrierung im Serviceportal SH / E-Rechnungsportal:
Damit Lieferanten eine E-Rechnung an die Stadt Tönning inkl. der Eigenbetriebe senden können, müssen diese zunächst:
- ein Servicekonto im Serviceportal Schleswig-Holstein anlegen (außer bei der Nutzung von Peppol) und
- den Onlinedienst „E-Rechnungsportal“ diesem Servicekonto zuweisen.
Hierbei wird eine Rechnungsversandadresse hinterlegt und berechtigt. Eine Anleitung steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
(PDF-Datei:PDF, 605 kB)
Eingangswege für E-Rechnungen:
Nach erfolgreicher Registrierung können Lieferanten ihre Rechnungen:
- direkt im E-Rechnungsportal hochladen oder
- per E-Mail an Rechnung.Kommune[at]rechnungsportal.landsh.de senden.
Support für Lieferanten:
Sollten Lieferanten Fragen zum E-Rechnungsprozess haben oder Unterstützung benötigen, können sie sich direkt an dataporthilfee-rechnung[at]dataport.de wenden.
Handreichung für Rechnungssteller
Sie können uns Rechnungen neben der klassischen Papierform auch als elektronische Rechnung (E-Rechnung) zusenden. Hierzu nehmen wir am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil.
Zur korrekten Adressierung der E-Rechnung ist es stets erforderlich eine gültige Leitweg-ID in das Feld BT-10 des XML-Datensatzes einzutragen. Das gilt auch für die Nutzung des Peppol-Netzwerks als Zugangsweg.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen, die für den Empfang und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen zwingend sind:
Bitte beachten Sie, dass E-Rechnungen maschinenlesbar im Format XRechnung (ab der Version 2.2) oder ZUGFeRD (ab der Version 2.1.1) mit dem Profil XRechnung oder EN 16931 vorliegen müssen. Über das Peppol-Netzwerk wird zudem der Standard BIS Billing 3.0 akzeptiert.
- Zur korrekten Adressierung der E-Rechnung ist es stets erforderlich eine gültige Leitweg-ID in das Feld BT-10 des XML-Datensatzes einzutragen. Das gilt auch für die Nutzung des Peppol-Netzwerks als Zugangsweg.
- Anlagen müssen in die XML-Datei eingebettet sein und in einem der Formate PDF, PNG, JPG, CSV, XLSX, ODS vorliegen. E-Rechnungen mit Anlagen in anderen Formaten werden zwar angenommen, unzulässige Anlagen werden aber ignoriert. Über nicht berücksichtigte Anlagen werden Sie informiert.
- Für die Nutzung der durch das Portal bereitgestellten Eingangskanäle (E-Mail, Dateiupload oder Direkterfassung einer E-Rechnung) ist eine einmalige und kostenlose Registrierung am Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein erforderlich (nur für das Senden von E-Rechnungen per Peppol ist keine Registrierung erforderlich).
Sollte die E-Rechnung aufgrund eines Fehlers nicht zustellbar sein, werden Sie darüber informiert. Keine Benachrichtigung erfolgt, wenn die Nachricht Schadcode beinhaltet oder als Spam klassifiziert wird.



