Gewerbe abmelden
Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen Gewerbe online abmeldenWenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Kurztext
- Abmeldung des Gewerbes erforderlich bei
- Einstellung des Geschäftsbetriebs
- Änderung der Rechtsform des Betriebes
- bei Betriebsverlegung außerhalb der bisherigen Gemeinde: nur Anmeldung an neuem Standort nötig, Abmeldung erfolgt automatisch
- bei Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde: nur Gewerbeummeldung nötig
- Abmeldung vorzunehmen von folgenden Personen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, betrifft zum Beispiel GmbH, AG
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, betrifft zum Beispiel OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG
Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
- Betriebsauflösung oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
04862 10000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000146
E-Mail:
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000144
E-Mail:
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000147
E-Mail:
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000141
E-Mail:
rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
|
Zimmer:
0.01
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000142
E-Mail:
birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.02
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000145
E-Mail:
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr



