Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz
  
  Welter Straße 1
    
  25836 Garding
  
      E-Mail:
      gewerbe[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00  - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
    
Stadt Tönning
  
  Am Markt 1
    
  25832 Tönning
  
      Tel:
      +49 4861 614-0  
  |  
      Fax:
      +49 4861 614-0
  
  
      E-Mail:
      stadtverwaltung[at]toenning.de
    
  
      Web:
      www.toenning.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
    
Mitarbeiter (Stadt Tönning)
  
      Tel:
      04861 614-24  
  |  
      Fax:
      04861 614-40
  
  
  
      E-Mail:
      kloemmer[at]toenning.de
    
  
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      Zimmer:
      100  
 
	



