Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz

Welter Straße 1
25836 Garding

E-Mail: gewerbe[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz)

Frau KiepkeIcon Vcard

Tel: 04862 1000121  
E-Mail: corinna.kiepke[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.16  


Stadt Tönning

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning)

Frau Dorothe KlömmerIcon Vcard

Tel: 04861 614-24   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: kloemmer[at]toenning.de
|   Zimmer: 100  


Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan