Prostitution: Verbot - Auskunft
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Stadt Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
+49 (0) 48 61 - 614-40
|
Fax:
+49 (0) 48 61 - 614-44
E-Mail:
stadtverwaltung[at]toenning.de
Web:
www.toenning.de
Postanschrift:
Am Markt 1
25832
Tönning