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Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Angaben zur Person, zu der zu untersuchenden Fläche, zur Methodik und zu dem Grund für die Nachforschung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Teaser

Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Leistungsbeschreibung

Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.

Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.

Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

    An wen muss ich mich wenden?

    An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde

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