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Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Leistungsbeschreibung

Mit modellhaften Projekten (Ideenwettbewerben) werden Arbeitslose und Langzeitarbeitslose unterstützt, um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und Teilqualifikationen zu vermitteln. Dazu gehören eine ganzheitliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, auch unter Berücksichtigung des privaten und familiären Umfeldes.

Teaser

Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Innovative Wege in Beschäftigung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“.

Voraussetzungen

Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Was sollte ich noch wissen?

Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.

Bemerkungen

Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

18.04.2023
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