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Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Wichtiger Hinweis der Zulassungsstelle Nordfriesland zum Online-Dienst

Der Online-Dienst zur Beantragung von Zulassungsvorgängen befindet sich weiterhin in der technischen Weiterentwicklung. Dabei kann es vereinzelt vorkommen, dass Anträge nicht erfolgreich abgeschlossen werden können.

Bitte beachten Sie:
In diesen Fällen kann die Zulassungsstelle nicht immer unmittelbar weiterhelfen, da bestimmte Problem-Ursachen nur durch den zentralen Support des Dienstleisters geklärt werden können. Zwar prüfen wir zunächst jeden Vorgang, dies erfordert jedoch zeitaufwendige technische Analysen, die nicht immer eine Lösung ermöglichen.

Unsere Empfehlung:
Sollten Sie bei der Nutzung des Online-Dienstes auf Schwierigkeiten stoßen, dokumentieren Sie bitte den Vorgang und wenden Sie sich an die Zulassungsstelle. Sollte eine Klärung über den Support erforderlich sein, kann es unter Umständen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. In diesem Fall bitten wir Sie, einen Termin in der Zulassungsstelle zu vereinbaren und den Antrag persönlich einzureichen.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Auf Landesebene wird bereits an einer verbesserten Supportlösung gearbeitet, um die Abläufe künftig zu vereinfachen und die Bearbeitung zu beschleunigen. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns dafür ein, den Online-Dienst für Sie zuverlässig nutzbar zu machen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • In einigen Bundesländern besteht eine 30-Euro-Grenze, dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Für die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gilt daher allgemein, dass keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorherigen Zulassungsvorgängen bestehen dürfen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

An wen muss ich mich wenden?

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Teaser

Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

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