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Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Leistungsbeschreibung

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.

Teaser

Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen über das Serviceportal des Landes einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in SchleswigHolstein durchgeführt.
  • Die Förderung gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ELSTER-Zertifikat
  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Bewertungsübersicht Querschnittsziele

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

07.05.2024
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