Amt Eiderstedt übernimmt im Rahmen der landesweiten Katzenkastrationsaktion Kosten für Kastration freilebender Katzen
Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren – doch freilebende Katzen und unkontrollierter Freigang von Hauskatzen stellen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Um Tierleid zu mindern und den Schutz unserer heimischen Wildtiere zu unterstützen, gilt in Schleswig-Holstein seit dem 1. Juli 2026 die Katzenschutzverordnung.
Eine einzige unkastrierte Katze und deren Nachkommen können theoretisch innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen zeugen. Herumstreunende, herrenlose Katzen finden oft nicht genug Nahrung, leiden unter Krankheiten oder Verletzungen und beeinflussen zudem heimische Wildtierpopulationen.
Was bedeutet das für katzenhaltende Personen?
Die Verordnung sieht vor, dass Haltungspersonen ihre fortpflanzungsfähigen Katzen registrieren, kennzeichnen und kastrieren lassen müssen, sofern diesen Tieren unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird. So soll die unkontrollierte Vermehrung verhindert und die Nachverfolgbarkeit der Tiere sichergestellt werden.
1. Registrierung
Die Registrierung erfolgt bei anerkannten privaten Haustierregistern. Private Haustierregister können sich bei Vorliegen der in der Verordnung festgelegten Anforderungen in einem formlosen Verfahren bei der zuständigen Landesbehörde als Registrierungsstelle anerkennen lassen. Die Registrierung wird digital möglich sein. Aktuell ist die Registrierung bei den zwei größten privaten Haustierregistern in Deutschland für Katzenhalterinnen und -halter kostenfrei. Entscheiden sich Halterinnen und Halter für ein kostenpflichtiges Register, sind die entstehenden Kosten von ihnen selbst zu tragen.
2. Kennzeichnung
Um freilaufende Katzen einer Haltungsperson zuordnen zu können, müssen die Tiere mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung wird bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt.
3. Kastration
Die Kastrationspflicht gilt für fortpflanzungsfähige Tiere, die unkontrolliert freien Auslauf haben – unabhängig vom Geschlecht. Für Tiere, die keinen solchen Auslauf haben, ist eine Kastration nicht erforderlich.
Quelle: schleswig-holstein.de - Tierschutz - Katzen
Um diesem Problem entgegenzuwirken, unterstützt das Land Schleswig-Holstein auch in diesem Herbst wieder eine landesweite Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Ziel dieses Gemeinschaftsprojekts von Tierschutz, Tierärzteschaft, Kommunen, Jägerschaft und dem Land ist es, die Fortpflanzungskette zu unterbrechen und den Tierschutz vor Ort aktiv zu stärken. Die Kosten für die fachgerechte Kastration von herrenlosen Tieren werden im Rahmen der Aktion über einen speziellen Fonds sowie durch Spenden abgedeckt.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur
- Katzenschutzverordnung (KatzenSchutzVO) und zur
- landesweiten Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen
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