Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Aufstellen von Geldspielgeräten
 - Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
 - Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
 - Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
 - Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
 
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Untere Wasserbehörde
  
  Marktstraße 6
    
  25813 Husum
  
      Tel:
      04841 67-589  
  
  
  
      E-Mail:
      wasserbehoerde[at]nordfriesland.de
    
  
      Web:
      www.nordfriesland.de/
	


