Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus
- einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
- einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Sie müssen die zugeteilte Kennzeichenkombination auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.
Sollten Sie ein Kennzeichenschild verloren haben, so müssen Sie sich ebenfalls eine neue Kennzeichenkombination von der zuständigen Zulassungsbehörde zuteilen lassen. In dem Fall wird nämlich die bisherige Kombination in die Fahndung gegeben.
Kurztext
- Zulassungsbehörde weist Kennzeichen zu
- die Änderung erfolgt auf Antrag vor Ort am Schalter
- zugeteiltes Kennzeichen muss auf Kennzeichenschild angebracht werden und mit Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen werden
- Prägung der Schilder über:
- Firma für Schildprägungen
- Online-Shop
- Kennzeichenschilder müssen in der Regel am Fahrzeug hinten und vorne angebracht werden
- Abweichung in Gestaltung oder Anbringung von Kennzeichenschildern muss
- rechtlich zulässig sein oder
- In Zulassungsbescheinigung I eingetragen sein
- Kennzeichen dient zur Identifikation der Halterin oder des Halters des Fahrzeugs
- ohne am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschild darf nicht am öffentlichen Verkehr teilgenommen werden
- Zulassungsbehörde kann zugeteiltes Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern
- wenn Halterin oder Halter anderes Kennzeichen beantragt, wird Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt; gleiches gilt bei Verlust eines Kennzeichens
Regionale Hinweise
Leistungsbeschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden oder gestohlen worden sind, müssen Sie dafür sorgen, dass diese durch neue Kennzeichenschilder ersetzt werden. Die erforderlichen Prüfplaketten werden durch die Zulassungsbehörde aufgebracht.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:
- Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
- Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
- Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
- Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-275
E-Mail:
zulassung[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll
Gerberstraße 5
25899 Niebüll
Tel:
04661 9031-168
E-Mail:
zulassung[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.



