Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Bauleitplanung
Am Markt 1
25832 Tönning
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Bauleitplanung)
Tel:
+49 4861 61429
E-Mail:
hellinger[at]toenning.de



