Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
- Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Kirchenaustritt
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur
Postanschrift:
Am Markt 1
25832
Tönning
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur)
Tel:
+49 4861 61429
E-Mail:
jensen[at]toenning.de
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Zimmer:
103



