Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen
- Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.
Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 78730-0
Web:
www.dibt.de



