Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur
Postanschrift:
      
       Am Markt 1
        
      25832 
       Tönning 
    
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur)
  
      Tel:
      +49 4861 61429  
  
  
  
  
      E-Mail:
      jensen[at]toenning.de
    
  
  |  
      Zimmer:
      103  
	


