Umschulung: Überwachung, Beratung
Umschulung: Überwachung, Beratung
Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern.
Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle. Die zuständigen Stellen haben festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. Umschulende sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätte zu gestatten.
Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der zuständigen Stelle im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel
- die Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung,
- die Eignung der Ausbilder,
- die Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme (nach Inhalt, Dauer, Ziel) und
- die Einbeziehung eines betrieblichen, anwendungsbezogenen Praktikums.
Gemäß dem Berufsbildungsgesetz wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater zu bestellen, die die Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Während der Umschulung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Umschulungsmaßnahme zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise über Rechte und Pflichten aus dem Umschulungsvertrag, zum Beispiel über Fragen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, zu Gebühren der Umschulung, zu Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten während der Umschulung.
An die zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (RAK) sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Meisterprüfung: Zulassung
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 75
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57935-10  
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      Fax:
      +49 431 57935-20
  
  
      E-Mail:
      info[at]aksh-kiel.de
    
  
      Web:
      www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
    
Ärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Bismarckallee 8-12
    
  23795 Bad Segeberg
  
      Tel:
      +49 4551 803-0  
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      Fax:
      +49 4551 803-180
  
  
      E-Mail:
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      Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
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      www.ea-sh.de
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
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      Fax:
      0049461 866-110
  
  
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       Flensburg 
    
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      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  
  Am Kamp 15-17
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 9453-0  
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      Fax:
      +49 4331 9453-199
  
  
      E-Mail:
      lksh[at]lksh.de
    
  
      Web:
      www.lksh.de
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 939-10  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 939-126
  
  
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      info[at]notk-sh.de
    
  
      Web:
      www.notk-sh.de
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      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 9391-0  
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      Fax:
      +49 46 21 9391-26
  
  
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      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
  
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      www.stbk-sh.de
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