Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
- an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
- die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
- an den Notruf 110.
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Ansprechpartner
Landeskriminalamt
  
  Mühlenweg 166
    
  24116 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 160-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 160-4118
  
  
      E-Mail:
      Kiel.LKA[at]polizei.landsh.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
      
          Postfach
          7125
        
      
      24171 
       Kiel 
    
Stadt Tönning
  
  Am Markt 1
    
  25832 Tönning
  
      Tel:
      +49 4861 614-0  
  |  
      Fax:
      +49 4861 614-0
  
  
      E-Mail:
      stadtverwaltung[at]toenning.de
    
  
      Web:
      www.toenning.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
    
Mitarbeiter (Stadt Tönning)
  
      Tel:
      04861 614-24  
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      Fax:
      04861 614-40
  
  
  
      E-Mail:
      kloemmer[at]toenning.de
    
  
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      Zimmer:
      100  
 
	



