Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Wenn Sie für Ihr vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes oder erstmals in Verkehr gekommenes Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nutzen möchten, können Sie dies beantragen.
Direkt online beantragen:
Kraftfahrzeug zulassen oder ummeldenOldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden oder in Verkehr gekommen sind. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen
- Versicherungsvorteile
- abweichende Regelungen in Umweltzonen
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Kurztext
- Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden oder in Verkehr gekommen sind
- Oldtimer bekommen ein Kennzeichen mit einem "H" am Ende, das für "historisch" steht
- Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen verbunden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen
- Versicherungsvorteilen
- abweichende Regelungen in Umweltzonen
- wenn Fahrzeug 30 Jahre alt wird, kann das alte Kennzeichen ausgetauscht werden
- Zuteilung des Oldtimerkennzeichens erfolgt online oder vor Ort bei der Zulassungsstelle
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.
Bei der Online-Beantragung:
Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:
- wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- erhalten Sie das Oldtimerkennzeichen als Bescheid per Mail oder als Download
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug
Für beide Antragsarten gilt:
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Voraussetzungen
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:
- keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30 EUR
- keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
- Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeugbrief oder
- ausländische Fahrzeugpapiere oder
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis
- Kaufvertrag oder
- Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-275
E-Mail:
zulassung[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll
Gerberstraße 5
25899 Niebüll
Tel:
04661 9031-168
E-Mail:
zulassung[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.



