Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.
Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
- Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten auf
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen;
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
- Besondere Lebensverhältnisse:
- es werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
- Altenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
04861 614-567
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
info[at]sz-snf.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-5416
E-Mail:
poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170 Kiel
Sozialzentrum südliches Nordfriesland
Tel:
+49 4861 614567
Web:
www.toenning.de
Postanschrift:
Am Markt 1
25832
Tönning
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr



