Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.
Zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
 - Handwerkskammer,
 - weitere Berufskammern.
 
Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
 - Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
 - Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.
 
Kurztext
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
 - Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
 - Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
 - Eintragung durch Ausbildungsstätte
 - Zuständige Stelle: Kammern
 
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
 - die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
 - die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
 - die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
 - die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
 - die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
 
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
 - Nachforderungen von Unterlagen
 - Behebung von Mängeln
 
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
 - Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
 - Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
 
- Geänderter Vertrag
 - Geänderter Ausbildungsplan
 - Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
 - Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
 
Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:
- Stellungnahme der Ausbildungsstätte
 - Begründendes Dokument
 
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
 - Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
 - Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
 - Behördennummer 115
 - Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
 
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 75
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57935-10  
  |  
      Fax:
      +49 431 57935-20
  
  
      E-Mail:
      info[at]aksh-kiel.de
    
  
      Web:
      www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
    
Ärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Bismarckallee 8-12
    
  23795 Bad Segeberg
  
      Tel:
      +49 4551 803-0  
  |  
      Fax:
      +49 4551 803-180
  
  
      E-Mail:
      info[at]aeksh.org
    
  
      Web:
      www.aeksh.de
Öffnungszeiten:
      Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
  |  
      Fax:
      0049461 866-110
  
  
      E-Mail:
      info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
      
          Postfach
          1738
        
      
      24907 
       Flensburg 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
  
  Heinrichstraße 28-34
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      +49 461 806-806  
  |  
      Fax:
      +49 461 806-9806
  
  
      E-Mail:
      service[at]flensburg.ihk.de
    
  
      Web:
      www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
      Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
    
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  
  Am Kamp 15-17
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 9453-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 9453-199
  
  
      E-Mail:
      lksh[at]lksh.de
    
  
      Web:
      www.lksh.de
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 939-10  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 939-126
  
  
      E-Mail:
      info[at]notk-sh.de
    
  
      Web:
      www.notk-sh.de
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 9391-0  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 9391-26
  
  
      E-Mail:
      info[at]rak-sh.de
    
  
      Web:
      www.rak-sh.de
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
  
  Hopfenstraße 2d
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5 70 49-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 5 70 49-10
  
  
      E-Mail:
      info[at]stbk-sh.de
    
  
      Web:
      www.stbk-sh.de
Postanschrift:
24040 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Hamburger Straße 99a
    
  25746 Heide
  
      Tel:
      +49 481 55 42  
  |  
      Fax:
      +49 481 88 33 5
  
  
      E-Mail:
      schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
    
  
      Web:
      www.sh.tieraerztekammer.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Westring 496
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 26 09 26-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 26 09 26-15
  
  
      E-Mail:
      central[at]zaek-sh.de
    
  
      Web:
      www.zaek-sh.de
	


