Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  
  Lurgiallee 12
    
  60439 Frankfurt am Main
  
  
      Web:
      www.bafin.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  
  Düsternbrooker Weg 94
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-4760  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-4700
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]wimi.landsh.de
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
 
	


